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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98   

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OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,3605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,3605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,3605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 852
    Möglichkeit der Kenntnisnahme steht der Kenntnis (§ 852 BGB) gleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 254 852
    Verkehrssicherungspflicht gegenüber Schaulustigen bei gefährlichen Aufbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 151/97
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 672
  • VersR 1999, 893
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82

    Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Ist er befugt, den Verkehr in seinem räumlichen Herrschaftsbereich zu beschränken, und macht er davon durch Absperrungen, Verbotsschilder oder in ähnlicher geeigneter Weise Gebrauch, dann trifft ihn prinzipiell auch nur eine entsprechend begrenzte Verkehrssicherungspflicht; gegenüber den von ihm nicht zum Verkehr zugelassenen, "unbefugten" Personen ist er in der Regel nicht gehalten, zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (vgl. BGH NJW 1987, 2671, 2672; BGH NJW 1985, 1078 = VersR 1985, 360 f. m.w.Nachw.).

    Jedenfalls gegenüber erwachsenen Personen kommt der Verkehrssicherungspflichtige mithin seiner Pflicht dadurch nach, daß er entsprechende Hinweis- und Verbotstafeln aufstellt (so für Baustellen im Hochbau BGH NJW 1985, 1078 /1079).

  • BGH, 10.04.1990 - VI ZR 288/89

    Verjährungsbeginn bei Unterlassen einer Aufklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Sich dieser Möglichkeit zu verschließen, stünde der tatsächlichen Kenntnisnahme gleich (vgl. BGH NJW-RR 1990, 606 ; NJW 1990, 2808, 2810).

    Mit der Möglichkeit der Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten hatte die Ehefrau des Verletzten mithin die Kenntnis i. S. d. § 852 Abs. 1 BGB , die sie in die Lage versetzte, eine - wenn auch nicht risikolose - hinreichend aussichtsreiche und ihr daher zumutbare, auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage zumindest in der Form einer Feststellungsklage zu erheben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 606 ; NJW 1990, 2808, 2809).

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Sich dieser Möglichkeit zu verschließen, stünde der tatsächlichen Kenntnisnahme gleich (vgl. BGH NJW-RR 1990, 606 ; NJW 1990, 2808, 2810).

    Mit der Möglichkeit der Einsichtnahme in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten hatte die Ehefrau des Verletzten mithin die Kenntnis i. S. d. § 852 Abs. 1 BGB , die sie in die Lage versetzte, eine - wenn auch nicht risikolose - hinreichend aussichtsreiche und ihr daher zumutbare, auf eine deliktische Anspruchsgrundlage gestützte Schadensersatzklage zumindest in der Form einer Feststellungsklage zu erheben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 606 ; NJW 1990, 2808, 2809).

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Vertragliche Ersatzansprüche können allerdings nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung unter besonderen Voraussetzungen auch außenstehenden, am Vertragsschluß selbst nicht beteiligten Dritten zustehen, wenn sie in den Schutzbereich eines Vertrages mit einbezogen worden sind und auf diese Weise zwar keine primären Erfüllungsansprüche erhalten haben, wohl aber dem durch den Vertrag gebotenen Schutz und der Fürsorge unterstellt sind; die Verletzung dieser vertraglichen Nebenpflichten kann dann im eigenen Namen berechtigen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1976, 712, 713 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Nach den in Rechtsprechung und Lehre inzwischen einhellig anerkannten Grundsätzen zu dem "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" erfolgt eine Einbeziehung Dritter in die sich aus dem Vertrag ergebenden Schutzpflichten, wenn dem Dritten die Leistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß zugute kommen soll oder die Umstände des Einzelfalles im übrigen konkrete Anhaltspunkte für den Parteiwillen ergeben, dem Schutz- und Sicherungsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 1995, 1739, 1747; NJW 1985, 489 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Der Veranstalter einer Ausstellung, der auf dem Ausstellungsgelände Zelte als Ausstellungsräume aufstellen läßt, ist allerdings ebenso wie der Bauherr bei Bauarbeiten als Veranlasser der Arbeiten verkehrssicherungspflichtig und als solcher grundsätzlich auch deliktisch einstandspflichtig (BGHZ 120, 124, 128 = BGH NJW 1993, 1647, 1648 für Bauarbeiten).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Das klagende Land muß sich als Rechtsnachfolger der Ehefrau des Verletzten hinsichtlich der Voraussetzungen für den Beginn der Verjährung des ihm abgetretenen Schadensersatzanspruchs den Kenntnisstand der Zedentin i. S. des § 852 Abs. 1 BGB zurechnen lassen (BGH NJW 1996, 117, 118).
  • BGH, 27.01.1987 - VI ZR 114/86

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Ist er befugt, den Verkehr in seinem räumlichen Herrschaftsbereich zu beschränken, und macht er davon durch Absperrungen, Verbotsschilder oder in ähnlicher geeigneter Weise Gebrauch, dann trifft ihn prinzipiell auch nur eine entsprechend begrenzte Verkehrssicherungspflicht; gegenüber den von ihm nicht zum Verkehr zugelassenen, "unbefugten" Personen ist er in der Regel nicht gehalten, zusätzliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (vgl. BGH NJW 1987, 2671, 2672; BGH NJW 1985, 1078 = VersR 1985, 360 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.11.1984 - VIII ZR 182/83

    Einbeziehung des Sicherungseigentümers in den Schutzbereich eines Mietvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Nach den in Rechtsprechung und Lehre inzwischen einhellig anerkannten Grundsätzen zu dem "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" erfolgt eine Einbeziehung Dritter in die sich aus dem Vertrag ergebenden Schutzpflichten, wenn dem Dritten die Leistung nach dem Inhalt des Vertrages bestimmungsgemäß zugute kommen soll oder die Umstände des Einzelfalles im übrigen konkrete Anhaltspunkte für den Parteiwillen ergeben, dem Schutz- und Sicherungsbedürfnis des Dritten Rechnung zu tragen (vgl. BGH NJW 1995, 1739, 1747; NJW 1985, 489 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 95/98
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum sogenannten Wissensvertreter entwickelt hat, muß derjenige, der einen anderen - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen gegen sich gelten lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. BGH NJW 1968, 988 f.; LM § 282 ZPO Nr. 24 = VersR 1984, 160, 161; NJW 1985, 2583 = LM § 852 BGB Nr. 82 = VersR 1985, 735 ).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 36/82

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Positive

  • OLG Dresden, 09.08.2000 - 6 U 1030/00

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem Forderungsübergang

    Dies ist vielmehr in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 162 BGB nur dann der Fall, wenn der Geschädigte bzw. hier derjenige, auf den die Ansprüche übergegangen sind, die Augen vor einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt, also nur in den Fällen, in denen der Geschädigte es versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und letztendlich die Berufung auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten bzw. desjenigen, auf den das Recht übergegangen ist, unter den selben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (BGH, Urteil vom 24.09.1985, Az. VI ZR 101/84, VersR 1986, 163, 165; BGH, Urteil vom 17.11.1998, Az. VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 424 f.; BGH, Urteil vom 18.01.2000; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1998, Az. 22 U 95/98, VersR 1999, 893, 894).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98   

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https://dejure.org/1998,9829
OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,9829)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.12.1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,9829)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 1998 - 22 U 95/98 (https://dejure.org/1998,9829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98
    Diesen Beweis zu entkräften, ist sodann Sache des Geschädigten (BGH NJW 1978, 2154 f.; MDR 1979, 47 f.; OLG Köln OLGR 1998, 315 f.).
  • OLG Hamm, 28.06.1994 - 9 U 61/94

    Unfallmanipulation ; "Berliner Modell"; Entwendetes Fahrzeug; Geparktes Fahrzeug;

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98
    Die unter Berücksichtigung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall festzustellende ungewöhnliche Häufung der von der Beklagten aufgezeigten Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall entspricht dem Vorgehen nach dem sog. Berliner Modell (vgl. OLG Hamm NZV 1995, 321 f.; r+s 1995, S. 212 f.), wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
  • OLG Köln, 06.02.1998 - 19 U 141/95

    Beweislast eines Geschädigten für das Zustandekommen eines Unfalls; Verdacht

    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98
    Diesen Beweis zu entkräften, ist sodann Sache des Geschädigten (BGH NJW 1978, 2154 f.; MDR 1979, 47 f.; OLG Köln OLGR 1998, 315 f.).
  • OLG Hamm, 22.11.1994 - 27 U 107/94
    Auszug aus OLG Köln, 01.12.1998 - 22 U 95/98
    Die unter Berücksichtigung dieser Grundsätze im vorliegenden Fall festzustellende ungewöhnliche Häufung der von der Beklagten aufgezeigten Beweisanzeichen für einen gestellten Unfall entspricht dem Vorgehen nach dem sog. Berliner Modell (vgl. OLG Hamm NZV 1995, 321 f.; r+s 1995, S. 212 f.), wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat.
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